Sonntag, 14. Februar 2010

Leibeigenschaft im Jahre 2010 in Deutschland


Die Leibeigenschaft wurde in den deutschen Kleinstaaten spätestens Mitte des 19. Jahrhunderts aufgehoben. Am längsten hielt sie sich in Rußland und wurde erst restlos durch die Oktoberrevolution abgeschafft. Was bedeutet unter anderem Leibeigenschaft? Es bedeutet, daß man z.B. seinen Wohnort nur mit Genehmigung seines Herrn verlassen durfte. Dieses Strafmittel wird in einigen Ländern auch heute noch angewandt für verurteilte Gefangene, die z.B. eine elektronische Fußfessel angelegt bekommen, welche der Polizei meldet wo der Häftling sich aufhält. Statt nun in ein Gefängnis zu müssen können diese Verurteilten zuhause und auf Arbeit sich aufhalten. Das Verlassen des Wohnortes ist ihnen untersagt. Was haben aber nun Hartz-IV-Empfänger verbrochen, daß sie ähnlich bestraft werden, sie nicht wie alle anderen Bürger sich frei bewegen dürfen?


Wer mit den Schandgesetzen von Hartz IV persönlich nichts zu tun hat, der kann es kaum glauben, daß derartige der Leibeigenschaft ähnliche Vorschriften für Hartz-IV-Empfänger ebenfalls heute gelten. Nun wird seitens der Ämter damit argumentiert, daß diese Hartz-IV-Empfänger ihren Wohnort ohne Genehmigung des Fallmangers deshalb nicht verlassen dürften, weil es ja sein könnte, daß gerade an dem Tag wo der Hartz-IV-Empfänger sich nicht an seinem Wohnort aufhält das Amt ein Arbeitsangebot unterbreiten kann und der Empfänger diese Arbeit dann nicht antreten kann weil er nicht erreichbar ist. Diese Argumentation ist natürlich blanke Demagogie, denn es gibt ja eventuell Handys zum anrufen oder Email-Adressen! Noch makabrer ist es, daß diese Regelungen auch Aufstocker betreffen, z.B. Arbeitnehmer die trotz Volltagsarbeit nicht genügend verdienen und einen kleinen Auffüllbetrag benötigen, ihnen gleichgestellt sind Selbständige, die auch einen Aufstockerbetrag zu beanspruchen haben. Einesteils fördert die Politik Billiglohnarbeit, Leiharbeit und Minijobs und veranlasst Arbeitslose sich selbständig zu machen, aber andererseits werden dann diese Menschen schikaniert wo es nur geht wenn sie den ihnen gesetzlich zustehende Aufstockerbetrag beanspruchen wollen. In dem Scan oben habe ich ein Blatt eines sogenannten Eingliederungsvertrages eingescannt. Mein Bekannter ist selbständig, arbeitet Volltags und muß wenn er einen Auftrag außerhalb seines Wohnortes annimmt erst die Genehmigung seiner Fallmanagerin einholen. Die Crux ist, daß diese Fallmanager kaum zu erreichen sind, also man erst einen Termin einholen muß - inzwischen ist natürlich der auswertige Auftrag weg! Durch diese Maßnahme behindert man natürlich massiv, daß der Aufstocker gute Umsätze macht, aber im gleichen Papier verlangt man schnellstmöglich höhere Umsätze damit z.B. der Aufstockerbeitrag, meistens der Krankenkassenbeitrag, für den Selbständigen nicht mehr vom Amt getragen werden muß.

Noch bekloppter geht es bei Arbeitnehmern zu, die einen Aufstockbetrag vom Jobcenter beantragt haben und diesen zeitweilig bekommen. In dieser Zeit entscheidet nicht der Arbeitgeber ob ein Trockenbauer drei Tage statt in Dessau in Leipzig arbeiten kann, sondern das Amt. Auch wenn die Ortsabwesenheit beruflicher Art ist, bedarf sie der Zustimmung der Fallmanagerin. Nun so einen Arbeitnehmer kann natürlich ein Chef nicht gebrauchen der nicht sofort einsatzbereit ist, der erst seine Fallmanagerin fragen muß ob er eventuell drei Tage in Leipzig arbeiten darf. Folge: Rausschmiß! Diese Bevormundungen sind ein glatter Fall von wieder in Deutschland eingeführter Leibeigenschaft! Und da rühmt sich Deutschland ein zivilisiertes Land zu sein, gibt anderen Ländern noch Nachhilfeunterricht in Menschenrechten? Und wie war doch das gleich mit der fehlenden Reisefreiheit die man dem früheren DDR-Regime als schlimme Menschenrechtsverletzung immer vorwarf? Und nun diese Aufenthaltsvorschriften für Hartz-IV-Empfänger?


Übrigens, liebe Leser, wenn Sie bei dem Schriftstück „Eingliederungsvereinbarung“ davon ausgehen, daß es sich um einen Vertrag zwischen dem Jobcenter und einem Hartz-IV-Empfänger (Aufstocker) handelt, dann täuschen Sie sich gewaltig. Der Hartz-IV-Empfänger handelt wie bei einem Vertag üblich keinesfalls diese Bedingungen mit aus, sondern der Text wird vom Fallmanager erstellt und wenn der Aufstocker nicht unterschreibt, dann wird der „Vertrag“ per Verwaltungsakt in Kraft gesetzt. Ja Deutschland ist groß im Beugen von Begriffen der Rechtskunde und stellt so manches auf den Kopf was wir unter dem Begriff Zivilisiert verstehen.


Unten ein Foto der elektronischen Fußfessel, wie sie bei Straftätern angewandt wird (Verplombung auf der Rückseite). Noch müssen Hartz-IV-Empfänger diese Geräte nicht tragen, aber wenn ein derartiges Gesetz erlassen würde, dann würden die Beschäftigten in den Jobcentern bestimmt nicht zögern das Tragen zu verlangen, denn da können die Gesetze noch so menschenfeindlich sein ein deutscher Beamter oder ein deutscher Angestellter im öffentlichen Dienst wird immer diese Gesetze gegen die Mitbürger durchsetzen und diese Gesetze sogar noch verschärft auslegen.

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