Freitag, 20. Januar 2017

Rebhühner, auf roter Liste und trotzdem jagdbar?

 
Rebhühner im Schnee, Bild eines mir unbekannten Künstlers um 1900


Das Rebhuhn gehört zu den Arten, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gejagt werden dürfen. Auch in Deutschland unterliegt das Rebhuhn, entgegen der NABU-Forderung, nach wie vor dem Jagdrecht. Das ist paradox, denn gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) § 7 und § 44 zählt das Rebhuhn zu den besonders geschützten Arten (Rote Liste BRD (2009): Stark gefährdet)!!!

Aber das ist typisch für den volks-und tierfeindlichen Staat Deutschland und die meisten Salon-"Tierschützer" interessiert das auch nicht. Von all den vielen Veganern und Salon-"Tierschützern“ in Deutschland ist schon deshalb nichts zu ewarten, weil sie oft selber nur große Reden in Internetforen oder auf Blogs schwingen und praktisch aber gar nichts machen, ja meistens noch nicht mal Wildvögel füttern, geschweige denn Hecken anlegen, die so wichtig für unsere Wildvögel sind, als Nahrungsquelle und Rückzugsort. Sogar in ihren eigenen Gärten legen sie solche Biotope nicht mal an. Von derartigen Theoretikern hat die Tierwelt rein gar nichts.

Nabu:
 
„Das Rebhuhn wird allerdings mehr und mehr zum Opfer der intensiven Landwirtschaft. Ausgeräumte Agrarflächen ohne Schutz und Deckung mit mangelndem Nahrungsangebot und der großflächige Einsatz von Agrochemikalien führten dazu, dass das Rebhuhn 1982 in die "Rote Liste der in Deutschland bedrohten Tierarten" aufgenommen wurde und 2008 weiterhin als stark gefährdete Art geführt wird. Insbesondere die intensive Landwirtschaft wirkt sich negativ auf den Bestand aus. Des Weiteren schwankt er von Jahr zu Jahr auch witterungsbedingt stark: Kalte und schneereiche Winter schwächen Rebhühner sehr.“

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